Pate / Patin

Die Taufe von Kindern setzt voraus, dass die Kinder im christlichen Glauben erzogen werden. Dies ist zunächst Aufgabe der Eltern. 

Taufpaten haben die Aufgabe, die Eltern in der christlichen Erziehung des Kindes zu unterstützen und dem Taufkind gute Vorbilder im Glauben zu sein. Daher ist es erforderlich, dass der Pate / die Patin selber im Glauben verwurzelt ist. Der Pate / Die Patin muss in der katholischen Kirche getauft und gefirmt sein. In der Regel sind es bei der Taufe zwei Paten. Sie werden im Taufbuch mit eingetragen. Die Patenschaft gilt auf Lebenszeit.

Auch bei der Erwachsenentaufe ist es sinnvoll, einen Paten oder eine Patin zu benennen, der die Funktion eines Begleiters im Glauben übernimmt.

Auch bei der Firmung ist es üblich, einen Paten oder eine Patin zu benennen. Das kann einer der Taufpaten sein oder aber ein anderer Pate / Patin.

Nach Absprache mit dem Pfarrer kann ggf. auch ein evangelischer Pate (offiziell dann als "Taufzeuge") akzeptiert werden. Wer jedoch aus der Kirche ausgetreten ist, kann weder Taufpate noch Firmpate werden.