Kircheneintritt / - austritt
Wenn ein Ungetaufter in die katholische Kirche aufgenommen werden möchte, dann geschieht das durch die Taufe (siehe unter „Taufe“).
Will ein getaufter Christ, der z.B. zur evangelischen Kirche gehört, zur katholischen Kirche konvertieren, muss er zuerst aus seiner bisherigen Kirche austreten (vor dem Standesamt) und dann formal beim Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart die Aufnahme in die katholische Kirche erbitten. Der Bischof erteilt dann dem Ortspfarrer den Auftrag, den Kircheneintritt in einer kleinen Feier vorzunehmen. Gegebenenfalls bereitet sich der/die Betreffende auf die Aufnahme in die katholische Kirche über einen längeren Zeitraum vor.
Für jemanden, der aus der katholischen Kirche ausgetreten ist und wieder aufgenommen werden möchte, gilt dasselbe wie für getaufte Christen anderer Konfession.
In jedem Fall ist ein persönliches Gespräch mit dem Pfarrer notwendig, in dem alle Fragen angesprochen und geklärt werden können. Wir sind Ihnen gerne behilflich.
Wer - aus welchen Gründen auch immer - aus der katholischen Kirche austreten will, tut dies auf dem Standesamt. Die Mitgliedschaft in der kath. Kirche wird dann gelöscht, und das Standesamt informiert darüber das Pfarramt.
Mit dem Kirchenaustritt befreien Sie sich von Ihren Verpflichtungen, die Sie als Katholik haben, insbesondere von der Kirchensteuerpflicht. Sie verlieren damit freilich auch die Rechte, die Sie als Kirchenmitglied haben: Sie können dann nicht mehr an den Sakramenten teilnehmen (z.B. Empfang der Kommunion, Firmung, etc.), Sie können kein Patenamt bei einer Taufe oder Firmung übernehmen, Sie verzichten auf ein kirchliches Begräbnis.
Vor einem geplanten Austritt aus der katholischen Kirche ist es dringend ratsam, das Gespräch mit dem Pfarrer zu suchen. Im Gespräch können alle wichtigen Fragen besprochen und geklärt werden.
Wenn uns vom Standesamt ein Kirchenaustritt mitgeteilt wird, erhält der Betreffende vom Pfarrer einen Brief, in dem die Folgen des Austritts genau erläutert werden. Der Brief lädt den/die Ausgetretene ausdrücklich zum Gespräch ein. Wer auf diesen Brief nicht reagiert, akzeptiert damit automatisch die Konsequenzen des Austritts.
Bitte informieren Sie unbedingt Ihre Angehörigen über einen Kirchenaustritt!

