Beerdigung / Trauerfall

Bei einem Todesfall in der Familie wenden Sie sich am besten zuerst an Ihr Bestattungsunternehmen. Der Bestatter wird mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Wenn Sie ein kirchliches Begräbnis oder eine kirchliche Aussegnungsfeier wünschen, teilen Sie dies dem Bestatter mit. Der Bestatter wird dann das Pfarrbüro informieren und den Termin für die Beerdigung festlegen. Sie erhalten dann einen Anruf vom Pfarrer oder der Gemeindereferentin, so dass ein Termin für das Trauergespräch vereinbart werden kann. In diesem Gespräch wird die Gestaltung der Trauerfeier und der Beerdigung genau besprochen. Ihre Wünsche werden gerne berücksichtigt.

Wer aus der Kirche ausgetreten ist, wird in der Regel nicht kirchlich bestattet, sondern auf Wunsch durch einen freien Trauerredner.

Bescheinigungen

Taufbescheinigungen, Firmbescheinigungen, Bescheinigungen über Ihr ehrenamtliches Engagement in der Kirchengemeinde, etc. erhalten Sie im Pfarrbüro zu den bekannten Öffnungszeiten

Bischof Sproll Haus mieten

Gemeindemitglieder haben die Möglichkeit, den Saal des Bischof-Sproll- Hauses für private Festlichkeiten zu mieten. Jedoch haben Gemeindeveranstaltungen Vorrang vor privaten Festen.

Wenn Sie den Saal mieten wollen, fragen Sie bitte (am besten dienstagvormittags) im Pfarrbüro wegen des gewünschten Termins an. Für die Vermietung wird ein Mietvertrag zwischen Ihnen und der Kirchengemeinde abgeschlossen.

Die genauen Konditionen und die Kosten erfragen Sie bitte im Pfarrbüro.

 

 

Erstkommunion

In der Eucharistie / Kommunion kommt der Herr im heiligen Brot zu uns. Für katholische Christen ist das eine besonders intensive Form der Christusbegegnung.

Die Erstkommunion ist, wie der Name schon sagt, der erstmalige Empfang der Hl. Kommunion, des Leibes Christi. Wer Erstkommunion feiert, ist von da an immer zum Empfang der Kommunion eingeladen. Die regelmäßige Teilnahme an den Gemeindegottesdiensten schon vor der Erstkommunion, insbesondere aber auch nach der Erstkommunion, ist selbstverständlich.

Zur Vorbereitung auf die Erstkommunion wird für Kinder bereits ab der 1. Klasse eine regelmäßige Katechese an jedem ersten Sonntag im Monat um 9 Uhr im Bischof-Sproll-Haus angeboten, im Anschluss daran findet in der Herz-Jesu-Kirche ein Familiengottesdienst statt. In Oggenhausen ist die Katechese am ersten Samstag im Monat um 17 Uhr, im Anschluss daran ist Familiengottesdienst.

Zur Katechese und zu den Familiengottesdiensten sind alle Kinder im Grundschulalter (Klasse 1-4) herzlich eingeladen. Wer sich auf die Erstkommunion vorbereitet, nimmt zwei Jahre lang verbindlich an Katechese und Gottesdiensten teil. Wir freuen uns, wenn sich Eltern aktiv an der Gestaltung der Katechese und der Familiengottesdienste beteiligen.

Ansprechperson für alles, was mit Katechese, Familiengottesdiensten und Erstkommunion zusammenhängt, ist Gemeindepraktikantin Sonja Zillgen, Tel. 0176/30119049.

 

Ehe / kirchliche Trauung

Die katholische Kirche versteht die Ehe als ein Sakrament und hält sie heilig. Bei der kirchlichen Eheschließung wird nicht nur ein Lebensbund zwischen Mann und Frau geschlossen, sondern auch Gott ist ein Bundespartner. Er verbindet Braut und Bräutigam zu einem untrennbaren Lebensbund.

Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, ist es wichtig, dass Sie frühzeitig wegen des Trautermins im Pfarrbüro anfragen. Wir bemühen uns, Ihren Wunschtermin zu ermöglichen.

Um kirchlich heiraten zu können, ist es wichtig,

- dass Sie v o r der kirchlichen Trauung standesamtlich heiraten

- dass beide Partner ledig sind - auch eine zivil geschiedene Ehe ist ein Ehehindernis!

- dass wenigstens einer von Ihnen der katholischen Kirche angehört

- dass Sie Ihre Ehe als einen gemeinsamen Lebensweg mit Gott verstehen und diesen Weg bejahen

- dass Sie sich nicht nur organisatorisch, sondern auch spirituell auf Ihre Ehe vorbereiten.

Aber das wichtigste ist, dass Sie einander von ganzem Herzen lieben und bereit sind, einander diese Liebe und Ihre Treue fürs ganze Leben zu versprechen.

Kirchliche Trauungen finden i.d.R. samstags statt, können nach Absprache aber auch an anderen Wochentagen stattfinden. Zur Vorbereitung auf die kirchliche Eheschließung ist ein persönliches Gespräch mit dem Pfarrer notwendig. Außerdem besuchen Sie ein Ehevorbereitungsseminar im Dekanatshaus in Heidenheim.

Paaren, die nicht kirchlich heiraten können, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, bieten wir eine Segnung ihrer Partnerschaft an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit Pfr. Hensinger auf.

 

Eucharistie

Die Eucharistie gilt als „Quelle und Gipfel des christlichen Glaubens“. In der Eucharistie feiern wir das Gedächtnis des letzten Abendmahls, das Jesus Christus am Abend vor seinem Leiden mit seinen Jüngern gehalten hat.

Dabei ist Christus selber in Leib und Blut mitten unter uns gegenwärtig.

Die sonntägliche Eucharistiefeier ist das Herzstück jeder Kirchengemeinde. Die vielfältigen Gruppen der Gemeinde kommen hier zum gemeinsamen Herrenmahl zusammen.

In der Herz Jesu Kirche wird sonntags um 10.30 Uhr und 14-tägig donnerstags um 9.00 Uhr Eucharistie gefeiert. In St. Josef in Oggenhausen ist samstags um 18.30 Uhr und 14-tägig dienstags um 9.30 Uhr Eucharistie.

Nähere Angaben zu den Gottesdienstzeiten finden Sie unter „Aktuelles“.

Firmung

Die Firmung ist das „Sakrament des Hl. Geistes“. Sie wird i.d.R. im Jugendalter empfangen (im Alter von 14-15 Jahren), kann aber auch erst später empfangen werden. Die Firmung gilt als die Vollendung der Taufe, v.a. wenn die Taufe im Kindesalter empfangen wurde. Der/Die Jugendliche spricht ein durch die christliche Erziehung gereiftes Ja zu Christus und zur Kirche. Bei der Firmung empfängt der/die Jugendliche die Kraft des Hl. Geistes, die hilft, das Leben aus dem christlichen Glauben zu gestalten.

In unserer Kirchengemeinde gibt es zwei Möglichkeiten, sich auf die Firmung vorzubereiten:

a) Viele Kinder werden nach ihrer Erstkommunion Ministranten. Der Ministrantendienst und die damit verbundene Teilnahme an den Gottesdiensten gelten als Vorbereitung auf die Firmung. Zur inhaltlichen Vorbereitung findet 2x im Jahr ein Firmlingswochenende statt.

b) Jugendliche, die keine Ministranten sind, bereiten sich auf die Firmung vor, indem sie ab der Erstkommunion regelmäßig (wenigstens 1x im Monat) an den Gemeindegottesdiensten oder Familiengottesdiensten teilnehmen und diese gelegentlich mitgestalten. Zur inhaltlichen Vorbereitung findet 2x im Jahr ein Firmlingswochenende statt.

Es ist auch möglich, vom Vorbereitungsweg b) zum Vorbereitungsweg a) zu wechseln, oder umgekehrt. Bei "Quereinsteigern" klären wir im persönlichen Gespräch, welche Art der Vorbereitung auf die Firmung möglich und sinnvoll ist.

Kirchenaustritt

Wer - aus welchen Gründen auch immer - aus der katholischen Kirche austreten will, tut dies auf dem Standesamt. Die Mitgliedschaft in der kath. Kirche wird dann gelöscht, und das Standesamt informiert darüber das Pfarramt.

Mit dem Kirchenaustritt befreien Sie sich von Ihren Verpflichtungen, die Sie als Katholik haben, insbesondere von der Kirchensteuerpflicht. Sie verlieren damit freilich auch die Rechte, die Sie als Kirchenmitglied haben: Sie können dann nicht mehr an den Sakramenten teilnehmen (z.B. Empfang der Kommunion, Firmung, etc.), Sie können kein Patenamt bei einer Taufe oder Firmung übernehmen, Sie verzichten auf ein kirchliches Begräbnis.

Vor einem geplanten Austritt aus der katholischen Kirche ist es dringend ratsam, das Gespräch mit dem Pfarrer zu suchen. Im Gespräch können alle wichtigen Fragen besprochen und geklärt werden.

Wenn uns vom Standesamt ein Kirchenaustritt mitgeteilt wird, erhält der Betreffende vom Pfarrer einen Brief, in dem die Folgen des Austritts genau erläutert werden. Der Brief lädt den/die Ausgetretene ausdrücklich zum Gespräch ein. Wer auf diesen Brief nicht reagiert, akzeptiert damit automatisch die Konsequenzen des Austritts.

Bitte informieren Sie unbedingt Ihre Angehörigen über einen Kirchenaustritt!!

 

Kircheneintritt

Wenn ein Ungetaufter in die katholische Kirche aufgenommen werden möchte, dann geschieht das durch die Taufe (siehe unter “Taufe“).

Will ein getaufter Christ, der z.B. zur evangelischen Kirche gehört, zur katholischen Kirche konvertieren, muss er zuerst aus seiner bisherigen Kirche austreten (vor dem Standesamt) und dann formal beim Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart die Aufnahme in die katholische Kirche erbitten. Der Bischof erteilt dann dem Ortspfarrer den Auftrag, den Kircheneintritt in einer kleinen Feier vorzunehmen. Gegebenenfalls bereitet sich der/die Betreffende auf die Aufnahme in die katholische Kirche über einen längeren Zeitraum vor.

Für jemanden, der aus der katholischen Kirche ausgetreten ist und wieder aufgenommen werden möchte, gilt dasselbe wie für getaufte Christen anderer Konfession.

In jedem Fall ist ein persönliches Gespräch mit dem Pfarrer notwendig, in dem alle Fragen angesprochen und geklärt werden können. Wir sind Ihnen gerne behilflich.

Krankensalbung / "Letzte Ölung"

Die Krankensalbung ist ein Sakrament, das zur Stärkung des Christen in der Krankheit vorgesehen ist. Es ist keineswegs nur für Sterbende ("letzte Ölung") gedacht, sondern für jeden gläubigen Menschen, der sich in der Not der Krankheit und Gebrechlichkeit Gottes Kraft zusprechen lassen möchte.

Einmal im Jahr, in der Fastenzeit, findet im Bischof-Sproll-Haus in Nattheim ein Krankensalbungsgottesdienst statt, zu dem alle älteren und kranken Gemeindemitglieder eingeladen sind.

Darüber hinaus gibt es jederzeit die Möglichkeit, die Krankensalbung zu Hause zu empfangen. Der Pfarrer feiert dann mit dem Patienten im Krankenzimmer das Sakrament der Krankensalbung.

Bei schwer kranken und sterbenden Patienten ist es dringend ratsam, den Pfarrer rechtzeitig zu holen, am besten, so lange der Patient noch bewusst mitbeten kann.

Sollte der Pfarrer erst nach dem Tod des Patienten eintreffen, wird die Krankensalbung nicht mehr gespendet, sondern es werden die Scheidegebete gesprochen. Für das Seelenheil des/der Verstorbenen ist das keine Katastrophe. Gott, der Herr, weiß um jeden Menschen und schenkt ihm seine Gnade.

 

 

Pate / Patin werden

Die Taufe von Kindern setzt voraus, dass die Kinder im christlichen Glauben erzogen werden. Dies ist zunächst Aufgabe der Eltern. Taufpaten haben die Aufgabe, die Eltern in der christlichen Erziehung des Kindes zu unterstützen und dem Taufkind gute Vorbilder im Glauben zu sein. Daher ist es erforderlich, dass der Pate / die Patin selber im Glauben verwurzelt ist. Der Pate / Die Patin muss in der katholischen Kirche getauft und gefirmt sein. In der Regel sind es bei der Taufe zwei Paten. Sie werden im Taufbuch mit eingetragen. Die Patenschaft gilt auf Lebenszeit.

Auch bei der Erwachsenentaufe ist es sinnvoll, einen Paten oder eine Patin zu benennen, der die Funktion eines Begleiters im Glauben übernimmt.

Auch bei der Firmung ist es üblich, einen Paten oder eine Patin zu benennen. Das kann einer der Taufpaten sein oder aber ein anderer Pate / Patin.

Nach Absprache mit dem Pfarrer kann ggf. auch ein evangelischer Pate (offiziell dann als "Taufzeuge") akzeptiert werden. Wer jedoch aus der Kirche ausgetreten ist, kann weder Taufpate noch Firmpate werden.

Sakrament der Versöhnung / Beichte

Die Sünde kann wie ein Hindernis zwischen uns Menschen und Gott stehen. Wir fühlen uns schuldig.

Gott streckt uns immer die Hand zur Versöhnung entgegen. In jeder Hl. Messe und Wort-Gottes-Feier empfangen wir Gottes Vergebung im Bußakt zu Beginn der Feier.

Die sakramentale Form der Vergebung ist die Beichte. Wir können uns Gottes Vergebung vom Priester ganz persönlich zusprechen lassen, nachdem wir unsere Sünden bekannt haben.

Das Beichtsakrament findet immer als Vier-Augen-Gespräch statt. Der Priester hat strenge Schweigepflicht (Beichtgeheimnis).

Wir haben in unserer Gemeinde keine festen Beichtzeiten. Beichtgespräche können jederzeit mit einem der Priester vereinbart werden. Bitte zögern Sie nicht, uns darauf anzusprechen.

 

Taufe

Die Taufe ist das erste und grundlegende Sakrament. Am Ende des Matthäusevangeliums ist der Auftrag Jesu an seine Jünger überliefert: „Geht zu allen Völkern und macht alle Menschen zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ (Matthäus 28,19).

Wer getauft wird, für den gilt Gottes Wort: „Du bist mein geliebter Sohn, an dem ich Gefallen gefunden habe.“ (Matthäus 3,17). Durch die Taufe wird ein Mensch zum Kind Gottes und gehört fortan zu Christus. Mit der Taufe wird ein Mensch auch in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen.

Erwachsenentaufe: Die Taufe ist das Sakrament des Glaubens. Ein Mensch, der sich taufen lässt, gibt Antwort auf das Evangelium Jesu Christi. Die Taufe bringt zum Ausdruck, dass dieser Mensch zum Glauben an Christus gefunden hat. Das setzt voraus, dass der Taufe eine gute Vorbereitung vorangeht. Wer für sich selbst die Taufe wünscht, wende sich an Pfr. Hensinger. Je nach Situation wird entschieden, welche Vorbereitung auf die Taufe notwendig ist und zu welchem Zeitpunkt die Taufe stattfinden kann.

Taufe eines Kindes: Wenn Kinder getauft werden (häufig im Säuglings- oder Kleinkindalter), kann ein eigener Glaube noch nicht vorausgesetzt werden. Die Eltern und Paten übernehmen dann die Verpflichtung einer Erziehung des Kindes im christlichen Glauben. Voraussetzung ist, dass die Eltern selbst im Glauben beheimatet sind. Das Kind soll in den Glauben an Christus hineinwachsen, so dass es sich später die vorweggenommene Entscheidung der Eltern zu eigen machen kann.

Kinder werden i.d.R. sonntags um 10.30 Uhr innerhalb der Eucharistiefeier der Gemeinde getauft oder im Anschluss an den Hauptgottesdienst, ca. 11.30 Uhr. Bitte fragen Sie im Pfarrbüro nach, an welchem Sonntag Ihr Kind getauft werden kann.

Nach Absprache sind auch Taufen in Oggenhausen möglich.

Wort Gottes Feier

Wenn am Samstagabend oder am Sonntag nicht Eucharistie gefeiert werden kann, weil kein Priester zur Verfügung steht, versammelt sich die Gemeinde zur Wort Gottes Feier. Diese Gottesdienste werden von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern geleitet, die extra für diesen Dienst vom Bischof beauftragt sind. In den Wort Gottes Feiern ist der Empfang der Kommunion vorgesehen.

Es ist schön, dass auch ohne die Anwesenheit des Pfarrers die Sonntagsgottesdienste gefeiert werden.